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BAFA-Förderung

Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) am 1. Januar 2009 wurde die Nutzungspflicht für den Einsatz erneubarer Energien eingeführt.
Um den Einsatz erneuerbarer Energien auszubauen, können bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Zuschüsse beantragt werden.

Die Zuschüsse sind unabhängig von möglichen KfW-Förderungsmaßnahmen.
Grundsätzlich können bei Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen je nach Maßnahmenkombination Basis-, Bonus oder Innovationsförderung in Anspruch genommen werden (bis zu 5000,- €).

Auf der rechten Seite können Sie die Förderübersicht der BAFA herunterladen (Achtung: Stand beachten!).

Da Behörden leider immer wieder ohne Vorabinformationen Maßnahmenpakete oder Kriterien ändern, empfehlen wir Ihnen den aktuellsten Stand immer auf der Internetseite der BAFA abzurufen:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/



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Die wichtigsten Gesetze und Regelungen

BAFA-Förderübersicht
BAFA_Juli_10.pdf - 49.52 KB

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