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BAFA-Förderung
Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) am 1. Januar 2009 wurde die Nutzungspflicht für den Einsatz erneubarer Energien eingeführt.
Um den Einsatz erneuerbarer Energien auszubauen, können bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Zuschüsse beantragt werden.
Die Zuschüsse sind unabhängig von möglichen KfW-Förderungsmaßnahmen.
Grundsätzlich können bei Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen je nach Maßnahmenkombination Basis-, Bonus oder Innovationsförderung in Anspruch genommen werden (bis zu 5000,- €).
Auf der rechten Seite können Sie die Förderübersicht der BAFA herunterladen (Achtung: Stand beachten!).
Da Behörden leider immer wieder ohne Vorabinformationen Maßnahmenpakete oder Kriterien ändern, empfehlen wir Ihnen den aktuellsten Stand immer auf der Internetseite der BAFA abzurufen:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/

EHS Energieberatung
Gutachter & Sachverständiger für Schimmelpilz und Energieeffizienz
Am Friedfeld 1
85459 Berglern
Telefon 08762-2465
Mobil 0162-2807981

Unser Einsatzgebiet:
München, Erding, Freising, Dorfen, Wartenberg, Moosburg, Landshut
Kontakt per email



Download: Bafa-Förderung
Die wichtigsten Gesetze und Regelungen
BAFA-Förderübersicht
BAFA_Juli_10.pdf - 49.52 KB