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KfW-Förderungen Neubau
Grundsätzlich sind die Mindest-Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung (z.Zt. EnEV 2009) zu beachten.
Die Kfw Förderungen für den Neubau gliedert sich wie folgt:
KfW-Effizienzhaus 70: | |
KfW-Effizienzhaus 55: | Planung und Baubegleitung durch Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. |
KfW-Effizienzhaus 40: | Planung und Baubegleitung durch Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. |
Passivhaus: | Planung und Baubegleitung durch Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. |
z.B. KfW-Effizienzhaus 70:
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70% und den Transmissionswärmeverlust.
(H’T) von 85% der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Bauen,_Wohnen,_Energie_sparen/index.jsp
Programmübersicht

EHS Energieberatung
Gutachter & Sachverständiger für Schimmelpilz und Energieeffizienz
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Download: KfW-Förderungen
Die wichtigsten Gesetze und Regelungen
BAFA-Förderübersicht
BAFA_Juli_10.pdf - 49.52 KB