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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 / Allgemeines - Geltungsbereich
Allen Leistungen von EHS ENERGIEBERATUNG liegen diese Vertragsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen.Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Vertragsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln. Auftraggeber im Sinne der Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 / Auftragserteilung
1.Die Aufträge sind für EHS ENERGIEBERATUNG erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art. Hierunter fallen insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von EHS ENERGIEBERATUNG Mitarbeitern sowie der von EHS ENERGIEBERATUNG eingeschalteten Sachverständigen.
2. Bestellt der Auftraggeber die Leistungen von EHS ENERGIEBERATUNG auf elektronischem Wege, wird EHS ENERGIEBERATUNG den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von EHS ENERGIEBERATUNG gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden EHS ENERGIEBERATUNG Vertragsbedingungen per Email zugesandt.
§ 3 / Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textformgegenüber EHS ENERGIEBERATUNG oder durch Rücksendung der Leistung, sofern tatsächlich möglich, zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. EHS ENERGIEBERATUNG behält sich vor, mit der Durchführung der Leistung erst nach Ablauf der 2wöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
3. Der Auftraggeber veranlasst die Ausführung der Leistung/Durchführung der Dienstleistung durch Übermittlung von Informationen, die zur Ausführung der Leistung benötigt werden. Übersendet bzw. übermittelt der Verbraucher die in Satz 1 benannten Informationen bereits vor Ablauf der 2wöchigen Widerrufsfrist, erlischt sein Widerrufsrecht; gleichzeitig erlischt der Vorbehalt von EHS ENERGIEBERATUNG im Sinne der Ziffer 2.
§ 4 / Leistungen
1. EHS ENERGIEBERATUNG wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen.
2. Soweit es zur sachgemäßen Erledigung der Leistungen notwendig ist, wird der Auftraggeber bei Beteiligten und dritten Personen Auskünfte einholen und Erhebungen durchführen und EHS ENERGIEBERATUNG hierüber informieren.
3. Der Umfang der von EHS ENERGIEBERATUNG zu erbringenden Leistung wird bei Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden können, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
§ 5 / Auftraggeberpflichten
1. Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig EHS ENERGIEBERATUNG zur Verfügung zu stellen.
2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.
3. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte 1 und 2 geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit nicht EHS ENERGIEBERATUNG ein Mitverschulden trifft.
§ 6 / Geheimhaltung
1. EHS ENERGIEBERATUNG beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht. EHS ENERGIEBERATUNG trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden.
2. EHS ENERGIEBERATUNG kann von den schriftlichen Unterlagen, die EHS ENERGIEBERATUNG zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen für die Unterlagen machen.
3. An den erbrachten Dienstleistungen behält sich EHS ENERGIEBERATUNG die Urheberrechte ausdrücklich vor.
4. Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Leistungen von EHS ENERGIEBERATUNG schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrags erstellte EHS ENERGIEBERATUNG Gutachten bzw. die von EHS ENERGIEBERATUNG erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.
§ 7 / Zahlungsbedingungen
1. Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Für die Berechnung der EHS ENERGIEBERATUNG Leistungen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der abschließenden Durchführung des Auftrags gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben.
3. Berechnungsgrundlage für die Rechnungserstellung ist die jeweils gültige EHS ENERGIEBERATUNG Gebührenordnung, die dem Auftraggeber bekannt ist. Dies gilt nicht, soweit ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart worden ist. Etwaige Gebührenerhöhungen sind drei Monate im Voraus anzukündigen. Sie berechtigen den Auftraggeber mit einer Frist von einem Monat zu einer Kündigung zum Termin der Preiserhöhung.
4. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine Aufrechnung oder eine Zurückhaltung mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung in Zahlungsverzug, so kann EHS ENERGIEBERATUNG vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens stehen EHS ENERGIEBERATUNG im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu. Dem Auftraggeber ist jedoch der Nachweis gestattet, dass EHS ENERGIEBERATUNG ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden von EHS ENERGIEBERATUNG wesentlich niedriger ist. Die Verzugszinsen sind höher, wenn EHS ENERGIEBERATUNG eine Belastung mit höherem Zinssatz nachweist.
7. Sollten EHS ENERGIEBERATUNG Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist EHS ENERGIEBERATUNG berechtigt, vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. Auch kann EHS ENERGIEBERATUNG in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 15 % der Vergütung, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.
8. Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können von EHS ENERGIEBERATUNG erstellt werden. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzungen in Verzug, so hat EHS ENERGIEBERATUNG das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Nichterfüllung zu verlangen.
§ 8 / Fristen
1. Die Auftragsfristen von EHS ENERGIEBERATUNG sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Verbindliche Liefertermine zur Erstattung der Sachverständigenleistung bzw. der Durchführung der Leistungen beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde oder Unterlagen des Auftraggebers benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Vorauszahlung bzw. der Unterlagen.
3. Wird ein Liefertermin oder eine Lieferfrist, seien es verbindliche oder unverbindliche Termine oder Fristen, überschritten, so kommt EHS ENERGIEBERATUNG in Verzug, wenn EHS ENERGIEBERATUNG die Lieferverzögerung zu vertreten hat. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Hindernissen tritt Lieferverzug nicht ein.
4. Neben der Lieferung kann der Auftraggeber Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn EHS ENERGIEBERATUNG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
5. Hinsichtlich der Frist für die Leistungserbringung kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzugs von EHS ENERGIEBERATUNG oder von der von EHS ENERGIEBERATUNG vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt Erfüllung verlangen.
§ 9 / Kündigung
1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen.
2. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere dann vor, wenn EHS ENERGIEBERATUNG auch nach vorheriger vergeblicher Abmahnung durch den Auftraggeber gegen seine Sachverständigenpflichten grob verstößt.
3. Aus wichtigen Gründen ist EHS ENERGIEBERATUNG zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung verweigert wird, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise das Ergebnis des Gutachtens / EHS ENERGIEBERATUNG Leistung zu verfälschen, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.
4. Bei Kündigung des Vertrags aus wichtigem von EHS ENERGIEBERATUNG zu vertretendem Grund, kann EHS ENERGIEBERATUNG eine Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Teilleistung nur insoweit verlangen, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar ist.
5. In den anderen Fällen behält EHS ENERGIEBERATUNG den Vergütungsanspruch wie bei Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 15 % der Vergütung für die von EHS ENERGIEBERATUNG noch nicht erbrachte Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere ersparte Aufwendungen nach.
§ 10 / Gewährleistung
1. Soweit EHS ENERGIEBERATUNG Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass EHS ENERGIEBERATUNG keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.
2. Ansonsten kann EHS ENERGIEBERATUNG bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von EHS ENERGIEBERATUNG durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung). Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern EHS ENERGIEBERATUNG die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung EHS ENERGIEBERATUNG schriftlich anzuzeigen.
5. Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.
§ 11 / Haftung
1. Für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet EHS ENERGIEBERATUNG nur, wenn EHS ENERGIEBERATUNG, der gesetzliche Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn EHS ENERGIEBERATUNG fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Im Falle grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Kardinalpflichten oder vertragswesentlichen Pflichten ist die Ersatzpflicht von EHS ENERGIEBERATUNG jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Für den Fall der Haftung wegen Fahrlässigkeit wird die Haftung je Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf - 500.000,00 EUR für Sachschäden - 250.000,00 EUR für Vermögensschäden.
3. Der in den Ziffern 1 und 2 genannte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die EHS ENERGIEBERATUNG aufkommen muss unverzüglich EHS ENERGIEBERATUNG schriftlich anzuzeigen.
5. Soweit Schadenersatzansprüche gegen EHS ENERGIEBERATUNG ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der EHS ENERGIEBERATUNG Mitarbeiter.
6. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistungen nach § 10 bleiben unberührt. 7. Schadenersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist nach § 634a BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren ab Eingang des Gutachtens/der Leistung beim Auftraggeber.
§ 12 / Schlussbestimmungen
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz von EHS ENERGIEBERATUNG.
2. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von EHS ENERGIEBERATUNG, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von EHS ENERGIEBERATUNG gegen den Auftraggeber, soweit dieser Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
4. Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Für Österreich gilt ergänzend §1299 ABGB. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und EHS ENERGIEBERATUNG verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
Berglern, im Jan. 2010

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Erich Gerbl – Sachverständiger – Am Friedfeld 1 – 85459 Berglern
Tel. 08762/2465 – Mobil 0162/280 7 981

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