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News
2011-03-08: Ab 1. April 2011 KfW weitet Programm zur Gebäudesanierung aus >>
Die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung wirdausgeweitet. Die bisherige Beschränkung der KfW-Förderung auf Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kindergärten entfällt. Auch Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser sind förderfähig. Das sei ein wichtiger Schritt für die Sanierung des Gebäudebestands und zur Sanierung klammer kommunaler Kassen und zur Umsetzung der ehrgeizigen Ziele, die sich die Bundesregierung mit dem Energiekonzept gesteckt hat, so Bundesbauminister Peter Ramsauer.
Für die beiden KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kommunen" und "Sozial Investieren – Energetische Sanierung" gilt ab dem 1. April 2011: Künftig sind grundsätzlich alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur förderfähig. Mit der Erweiterung der Gebäudekulisse können kommunale und gemeinnützige Träger die zinsgünstigen Kredite nun auch für Sanierungsmaßnahmen an Rathäusern, Krankenhäusern und anderen Nichtwohnhäusern in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für ganzjährig genutzte Vereinsgebäude. Durch die breitere Förderung werden Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine in ihrem Einsatz für Klimaschutz und Umwelt stärker unterstützt. Zugleich werden Vereine und nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen in die Förderung einbezogen.
2011-03-01: KfW fördert ab 1. März wieder Teilmodernisierungen >>
Die KfW Bankengruppe unterstützt Bauherren ab dem 1. März 2011 bei energetischen Teilmodernisierungen, wie zum Beispiel dem Einbau einer neuen Heizung, der Dämmung des Dachs oder dem Austausch der Fenster. Voraussetzung ist, dass der Energieverbrauch durch die Sanierungsmaßnahme deutlich sinkt. Zur Auswahl steht entweder ein Investitionszuschuss in Höhe von 5 Prozent (maximal 2.500 Euro, wobei bei einem Zweifamilienhaus eine Verdoppelung möglich ist) oder ein zinsgünstiger Kredit, dessen Zinssätze aktuell zwischen 2,57 Prozent und 3,03 Prozent effektiv liegen, abhängig von Zinsbindung und Laufzeit.
Genauere Vorgaben regeln die neuen technischen Mindestvoraussetzungen des Förderprogramms Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (Förderprogramm 152).
»Gefördert werden Bauherren, die die Energiebilanz ihres Gebäudes verbessern. Dabei steht ihnen in Zukunft wieder frei, ob sie dies im Rahmen einer einmaligen Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus erreichen oder Schritt für Schritt mit einzelnen hochenergieeffizienten Modernisierungsmaßnahmen«, sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. »Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die die finanzielle Belastung durch zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen strecken möchten.
2011-01-10: Ab 1. März 2011 werden wieder Einzelmaßnahmen durch die KfW gefördert >>
2010-12-22: <<dena warmmietenneutrale Sanierung>>

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